Notwendig, sachgerecht und solidarisch

Eine bezahlbare Versicherung gegen Elementarschäden über eine allgemeinen Pflicht würde dem Grundgedanken unseres Sozialstaates entsprechen, dass Risiken gemeinsam getragen werden. Doch das Bundesjustizministerium stemmt sich weiter dagegen, nennt aber auch keine Alternative. 

Dazu erklärt Susanne Hennig-Wellsow, Bundestagsabgeordnete der LINKEN:

»Der Minister macht sich einseitig die Position der Versicherungswirtschaft zu eigen, wenn er behauptet, das eine Versicherungspflicht, die allen Hausbesitzerinnen Schutz gewähren würde, nicht sachgerecht und darüber hinaus verfassungsrechtlich bedenklich sei«, so Susanne Hennig-Wellsow.

»Das Gegenteil ist doch der Fall. Erstens ist der Schutz für alle genau das, was notwendig ist und daher der Sache gerecht würde. Zweitens entspricht eine Versicherungspflicht dem Grundgedanken unseres Sozialstaates, dass Risiken gemeinsam getragen werden«, unterstreicht Hennig-Wellsow. 

»Das kann natürlich auch beinhalten, dass es es weiterhin unterschiedliche Risikoeinstufungen und Versicherungsprämien gibt. Der Witz an einer Versicherungspflicht ist ja nicht der, das alle das gleiche zahlen, sondern dass alle zu bezahlbaren Prämien im Schadenfall abgesichert sind.«

Hennig-Wellsow forderte Minister Buschmann daher auf, »sich endlich die Interessen der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zu eigen zu machen und nicht länger allein den Standpunkt der Versicherungswirtschaft zu vertreten. Damit würde auch den vielen Thüringerinnen geholfen, deren Haus in von Hochwasser bedrohten Regionen steht. Und das wiederum wäre ein wichtiger Beitrag, das Vertrauen in die Politik zu stärken.«

Hintergrund:

Susanne Hennig-Wellsow hatte Minister Buschmann gefragt, wie er sicherstellen wolle, dass allen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern künftig eine bezahlbare Versicherung gegen Elementarschäden, wie sie etwa durch Hochwasser drohen, zugänglich ist.

Die vollständige Frage sowie die Antwort des Justizministeriums:

Frage (Susanne Hennig-Wellsow, MdB):

Welche konkreten Schritte gedenkt der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann hin zu einem solidarischen Elementarschadensversicherungsmodell zu unternehmen, welches bezahlbar für alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen ist, sofern er weiterhin eine Versicherungspflicht ablehnt?

Antwort (Staatssekretär Benjamin Strasser für das Bundesjustizministerium):

Die Elementarschadensversicherung schützt das eigene Vermögen. Die Prämie für eine Versicherung von Elementarrisiken wird zu Recht am individuellen Schadensrisiko eines Wohngebäudes bemessen. Es ist richtig, dass Versicherer Prämien risikoadäquat kalkulieren. Ein Versicherungsmodell für Elementarrisiken, das auf Umverteilung der individuellen Schadensrisiken und einheitliche Prämien und gerichtet ist, wäre nicht sachgerecht und verfassungsrechtlich bedenklich. 

Nicht aus dem Blick verloren werden darf auch, dass risikoadäquate Prämien einen Anreiz für Präventionsmaßnahmen darstellen und Umverteilungskomponenten in der Elementarschadenversicherung zu Fehlanreizen führen, weil das Bauen in Risikogebieten entgegen unserer klimapolitischen Ziele gerade attraktiver gemacht würde – zu Lasten derjenigen, die dort bauen, wo Elementarschäden viel seltener auftreten.

Aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz sollten deshalb in erster Linie präventive Maßnahmen gegen Schäden durch Naturgefahren ergriffen werden – unter anderem im Umwelt-, Wasserhaushalts- und Baurecht. Diese Maßnahmen führen nicht nur dazu, dass Schadensereignisse vermieden oder zumindest reduziert werden, sondern tragen zugleich dazu bei, weitere Steigerungen der risikobasiert zu ermittelnden Versicherungsprämien gegen Naturgefahren zu vermeiden.