Aus dem Plenum

Ein besserer Ausbildungsmarkt, Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein, Entkriminalisierung des Containerns, Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, Verteidigung für Mittellose, ein Unternehmensstrafrecht, Wahlalter ab 16 Jahren im Bund, mehr Gleichheit durch Geschlechterparität, ein Ausländerwahlrecht und Anerkennung von vergessenen NS-Opfern – mit diesen Vorschlägen aus der Linksfraktion befasst sich der Bundestag in dieser Sitzungswoche.

Ein besserer Ausbildungsmarkt: Die duale Ausbildung steht nach wie vor unter Druck. Viel zu wenige Betriebe bilden aus und mehr als 2,3 Millionen Menschen unter 35 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Daher schlägt die Linksfraktion eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Situation auf dem Ausbildungsmarkt verbessern sollen. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion.

Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein: Initiativen wie der Freiheitsfonds zeigen, dass es höchste Zeit für einen solchen Schritt ist. Menschen einer Freiheitsstrafe auszusetzen, weil sie sich kein Ticket leisten können und dann nicht in der Lage dazu sind, die Geldstrafe zu zahlen, kommt einer Armutsbestrafung gleich. Die Linksfraktion schlägt vor, in Paragraf 265a Strafgesetzbuch die »Beförderungserschleichung« als Strafbarkeitsalternative zu streichen. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion.

Entkriminalisierung des Containerns: Gegenwärtig kann das sogenannte Containern von Lebensmitteln als Diebstahl eingeordnet werden und eine Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe nach sich ziehen. Das hält die Linksfraktion nicht für gerechtfertigt: Menschen, die sich noch genießbare Lebensmittel aneignen, sollten nicht bestraft werden, zumal nicht in der gegenwärtigen Preiskrise. Wir schlagen in einem Gesetzentwurf vor, einen neuen Absatz in den Paragraf 248a Strafgesetzbuch einzufügen, der von der Verfolgung des Diebstahls von Lebensmitteln aus Abfallcontainern absieht. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe: Wer gegenwärtig zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht zahlen kann, muss nach Paragraf 43 Strafgesetzbuch eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Vor allem ärmere Menschen sind hiervon betroffen, weil sie nicht in der Lage sind, die hohen Geldstrafen zu bezahlen. Die Linksfraktion schlägt deshalb vor, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen, die Geldstrafe am Einbußeprinzip festzulegen und freiwillige gemeinnützige Arbeit als Alternative auszubauen. Die vorgeschlagenen Schritte stellen einen essentiellen Baustein für ein Ende der Armutsbestrafung in Deutschland dar. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Verteidigung für Mittellose sicherstellen: In vielen typischen Fällen der Armutskriminalität stehen die Beschuldigten ohne Verteidigung vor Gericht. Ohne rechtlichen Beistand ist es ihnen meist nicht möglich, sich gegen die für sie sehr einschneidenden Strafen zur Wehr zu setzen. Die Linksfraktion schlägt deshalb vor, eine Verteidigung für alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln sicherzustellen. Das Recht auf ein faires Verfahren und Gleichheit vor dem Recht kann aber nur gesichert werden, wenn alle Beschuldigten die Möglichkeit haben, sich verteidigen zu lassen: für echte Waffengleichheit vor Gericht und ein faires Verfahren. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Für mehr Gleichheit im Strafrecht: Ziel des Antrags der Linksfraktion ist es, für mehr Gleichheit im Strafrecht zu sorgen, indem auch Unternehmen mehr zur Verantwortung gezogen werden. Wir schlagen ein eigenes Regelwerk vor, dass Ermittlungen auch bei Verfehlungen im Ausland sowie Gewinn- und Vermögensabschöpfungen ermöglicht, das Geldsanktionen einführt, die umsatzorientiert sind, mit dem Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können, das den Entzug von Konzessionen oder Lizenzen ermöglicht sowie als letztes Mittel die Auflösung des Unternehmens vorsieht. In diesem Antrag sind außerdem unsere vorgenannten Vorschläge zu einer Reform des Strafrechts zusammen gefasst. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Anerkennung von NS-Opfern: Die Linksfraktion verneigt sich vor den Millionen Menschen, die der rassistischen und antisemitischen Ideologie der Nazis zum Opfer gefallen sind bzw. als sexuelle Minderheiten, sozial Diskriminierte, Behinderte, religiös Verfolgte oder politische Gegner Verfolgung und Tod ausgeliefert wurden. Zahlreiche Opfer haben nach 1945 nicht die angemessene Anerkennung gefunden, wobei es vor allem jene hrart traf, die als sexuelle Minderheiten verfolgt wurden. Die Linksfraktion schlägt deshalb vor, dass sich der Bundestag für jahrzehntelange Verweigerung der Anerkennung, für das damit verbundene Leid, für unterbliebene Entschädigungszahlungen sowie verweigerte Rentenansprüche bei allen Opfern und ihren Hinterbliebenen entschuldigt. Damit soll ein Zeichen für die Gegenwart gesetzt und ein Prozess der öffentlichen Auseinandersetzung eingeleitet werden. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Wahlalter ab 16 Jahren auch auf Bundesebene: Der Ausschluss von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren von Bundestagswahlen ist nicht mehr zeitgemäß. Auf Landesebene und kommunaler Ebene gibt es schon seit längerem für diese Altersgruppe die Möglichkeit, zu wählen. Wir wollen ihnen endlich auch auf Bundesebene ein größeres Mitspracherecht einräumen. Die Linksfraktion schlägt  deshalb vor, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegt und anschließend eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgenommen wird. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Mehr Gleichheit durch Geschlechterparität: Die Linksfraktion setzt sich für echte Chancengleichheit der Geschlechter bei Wahlen ein, damit die starke Unterrepräsentanz von Frauen in der Zusammensetzung des Bundestages endlich aufhört. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Paragraf 17 des Gesetzes über die politischen Parteien dahingehend ändert, dass Frauen und Männer gleichermaßen bei der Aufstellung der Landeslisten berücksichtigt werden. Das ist für die Durchsetzung der gleichberechtigten demokratischen Teilhabe von Frauen und Männern und die Berücksichtigung weiblicher Perspektiven und Interessen sehr wichtig. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. 

Einführung eines Ausländerwahlrechts: In der Bundesrepublik leben fast 12 Millionen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit; im Durchschnitt länger als 15 Jahre, viele noch deutlich länger. Doch Millionen dieser, unserer Nachbarinnen und Nachbarn, die zu unserem Gemeinwesen auf vielfältige Weise beitragen, bleiben von wichtigen politischen Entscheidungen ausgeschlossen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der allen hierzulande rechtmäßig lebenden Menschen mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ein Wahlrecht auf Bundesebene gewährt. Es geht dabei um einen wichtigen Schritt hin zu politischer Gleichheit. Hier geht es zum Antrag der Linksfraktion. (aus Susannes Büros)