Kommunale Energie braucht Schutz

Der Bund rettet den angeschlagenen Gaskonzern Uniper, das soll die Energiekrise dämpfen. Doch Politikerinnen und Politiker der LINKEN sagen: Das reicht nicht. Auch kommunale Energieversorger und Wohnungsunternehmen brauchen einen Schutzschirm; die Bundesregierung solle sich endlich in dieser sozial so wichtigen Frage bewegen. Die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung arbeitet derzeit an einem entsprechenden Forderungspaket.

Dass der im Rahmen eines Rettungspakets mit 30 Prozent am angeschlagenen Energiekonzern Uniper beteiligt, das sei notwendig gewesen, sagt der LINKEN-Vorsitzende Martin Schirdewan. Doch ausreichend sei das vor dem Hintergrund der Energiekrise nicht. Er fordere »einen Schutzschirm für kommunale Versorger, damit die Energieversorgung vor allem in der Fläche gesichert ist«, so Schirdewan.

Ähnlich hatte sich bereits der linke Ministerpräsident von Thüringen geäußert. Die finanzielle Situation vieler Stadtwerke im kommunalen Besitz sei wegen der hohen Einkaufspreise für Energie sehr angespannt, sagte Bodo Ramelow der Deutschen Presse-Agentur. Es reiche nicht, Uniper zu unterstützen, ebenso wenig dürfe der Bund Kommunen und Bundesländer damit allein lassen, den regionalen Versorgern zu helfen.

Ramelow schlägt unter anderem staatliche Bürgschaften, Krediten und einer Lockerung des Insolvenzrechts vor; diese Instrumente hätten sich bereits während der Pandemie bewährt, um Unternehmen durch wirtschaftliche schwierige Zeiten zu bringen.

Der Schutzschirm, den der LINKEN-Politiker im Sinn hat, soll auch für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen Unterstützung in Notlagen bieten. Denn diese müssen die stark steigenden Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter zunächst vorfinanzieren – die Nebenkostenabrechnungen kommen bei den Verbrauchern nur einmal im Jahr an. So können Liquiditätsprobleme bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen entstehen. 

Beim Verband kommunaler Unternehmen sieht man Bundeshilfe ebenfalls als nötig an. »Auch Stadtwerke sind als Grundversorger systemrelevant. Ihre Existenz in der Krise und mit ihnen die Versorgungssicherheit im Land dürfen nicht vom Haushalt einzelner Kommunen abhängen. Hier muss die gesamtstaatliche Verantwortung vom Bund greifen, um Kommunen, ihre Stadtwerke und deren Kunden in einer schwierigen Lage, in die sie unverschuldet hineingeraten sind, zu unterstützen. Kriegsfolgen dürfen nicht kommunalisiert werden«, sagt Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. 

Der Verband begrüßt es deshalb, dass sich der Bundesrat Anfang Juli klar für einen Schutzschirm eingesetzt hat, der über alle systemrelevanten Energieversorger aufgespannt werden solle. Zur Absicherung der Versorgungslage, heißt es in einer Entschließung der Länderkammer, müsse auf die gesamte energiewirtschaftliche Lieferkette geblickt werden – also bis zum Stadtwerk vor Ort.

Der Bundesrat wies dazu noch einmal auf »die Systemrelevanz der örtlichen Grundversorger« hin. Deshalb halten die Länder »unverzügliches Handeln für unerlässlich« und forderten die Bundesregierung dazu auf, »Maßnahmen zu ergreifen, die bereits jetzt und bei einer sich weiter verschärfenden Krise zur Anwendung kommen können«.

Auch die Länder rufen nach einer Fristverlängerung der Insolvenzantragspflicht für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen, soweit diese durch die aktuelle Gasmarktpreiskrise und wegfallende russische Gaslieferungen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, sowie nach Zugang zu Liquiditätshilfen und Zuschüssen des Bundes für die dezentrale Energieversorgern und die Stadtwerke, mit denen Zeitverzüge bei Preisweitergaben und der Ausfall von Endkunden kompensiert werden können. 

Schutzmaßnahmen insbesondere für Stadtwerke und kommunale Versorger hatten ebenfalls die LINKEN-Spitzen von Partei und Bundestagsfraktion vorgeschlagen. Die Thüringer Linksfraktion hatte in einem Katalog von möglichen Maßnahmen gegen drohende Energiearmut unter anderem »Unterstützungsprogramme für kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kommunale Energieversorgungsunternehmen und weitere von der Energiepreisexplosion erheblich beeinträchtigte kommunale Unternehmen« gefordert. Der Deutsche Städtetag äußerte sich ähnlich und erinnerte daran, dass de Stadtwerke »Millionen Haushalte, Gewerbe und die Industrie vor Ort« versorgen. »Nahverkehr, kommunale Krankenhäuser, Müllabfuhr und Bäder hängen daran. Die Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden.« 

Doch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will von Bundeshilfen offenbar nichts wissen, er sieht in erster Linie die Länder und die Kommunen in der Pflicht, sollten Stadtwerke aufgrund der Gaskrise in eine Schieflage geraten und gerettet werden müssen. »Angesichts der enormen Herausforderungen im Kontext der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs möchte ich Sie bitten, dass insoweit die Länder ihren Beitrag leisten; der Bund kann dies nicht übernehmen«, heißt es in einem Anfang Juli versandten Schreiben des Grünen-Politikers an die für Energie zuständigen Länderministerinnen und -minister.

Thüringens linker Ministerpräsident will es aber keineswegs dabei bewenden lassen. »Leider sind die Gespräche dazu zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung noch nicht ausreichend. Das muss sich ändern«, wird Bodo Ramelow zitiert. Er habe in einer Telefonkonferenz von Kanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, in der es um die Uniper-Stützung und die Versorgungssicherheit gegangen sei, die Probleme kommunaler Versorger angesprochen und eine gesonderte Runde dazu vorgeschlagen. Ramelow kündigte zudem an, dass die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung derzeit an einem Forderungspaket arbeitet, mit dem Entscheidungen der Ampel-Regierung in Berlin im Sinne der kommunalen Energieversorgung erreicht werden sollen. (aus Susanne Büros)