Aus dem Parlament

Der Bundestag wird sich unter anderem mit Initiativen der Linksfraktion befassen, die sich für eine Unterstützung Geflüchteter einsetzen. In einem weiteren Antrag geht es darum zu verhindern, dass Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aufgrund des Progressionsvorbehalts noch Steuernachzahlungen aufgebrummt bekommen.

Der Bundestag wird sich in dieser Woche unter anderem mit den Kriegsverbrechen der russischen Aggression in Butscha in einer aktuellen Stunde befassen. Der frühere Waffen-Inspekteur für die Vereinten Nationen und LINKE-Politiker Jan van Aken hat im SWR für eine unabhängige Untersuchung und die Bestrafung der Täter plädiert. »Irgendwann müssen die Täter vor Gericht gestellt werden – auch wenn es in zehn Jahren ist. Aber dafür muss man heute unabhängige Beweise sammeln.« Erinnert sei an dieser Stelle auch, was das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unmittelbar nach Beginn des Angriffskrieges Russlands gefordert hatte, nämlich dass »die damit einhergehenden massiven Angriffe auf die Zivilbevölkerung« völkerrechtliche Grundprinzipien verletzen und den Tatbestand der Aggression erfüllen, »ein Kernverbrechen des Völkerstrafrechts. Die zudem derzeit zu beobachtenden Kriegsverbrechen müssen dokumentiert und untersucht, die Verantwortlichen möglichst strafrechtlich verfolgt werden«.

Kommunen umgehend bei Geflüchtetenhilfe infolge des Ukraine-Krieges finanziell unterstützen: Auf der Tagesordnung des Plenums stehen in dieser Woche außerdem Initiativen der Linksfraktion, die sich für eine Unterstützung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen einsetzen. Hunderttausende Menschen haben bereits die Ukraine infolge der dortigen Kriegshandlungen verlassen. Beim Aufbau einer menschenwürdigen Infrastruktur zur Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten müssen die Kommunen nun schnell und unbürokratisch durch den Bund finanziell unterstützt werden. Die Linksfraktion fordert deshalb, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, mit dem umgehend ausreichende Finanzmittel den Kommunen, verteilt über die Länder je nach Betroffenheit der jeweiligen Gemeinden, zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag der LINKEN ist hier nachzulesen.

Während ukrainische Geflüchtete solidarisch aufgenommen werden, baut Polen noch immer eine fast sechs Meter hohe Mauer zur Abwehr von nichteuropäischen Geflüchteten, schickt diese rechtswidrig in die Kälte zurück oder gar in den Tod oder sperrt sie, auch Familien mit Kindern, in geschlossene Lager. Noch immer werden Schutzsuchende unter unwürdigen Bedingungen in Hotspot-Lagern auf den griechischen Ägäis-Inseln festgehalten und nach wie vor ertrinken Flüchtende im Mittelmeer oder sie werden an den EU-Außengrenzen in Kroatien, Bulgarien, Griechenland, Ungarn oder Spanien mit brutaler Gewalt an der Einreise in die EU gehindert. Auch bei der Flucht aus der Ukraine kommt es zu rassistischer Diskriminierung, Studierende aus afrikanischen Ländern wurden zum Teil an den Grenzen zurückgewiesen oder aus Bussen und Zügen geworfen.

Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern schützen: Die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine zeigt, wie eine offene und solidarische Asylpolitik funktionieren kann, wenn dies politisch gewollt ist. Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben. In einem weiteren Antrag fordert die Linksfraktion daher unter anderem, bei der Schutzgewährung nach § 24 AufenthG keine Unterscheidung nach Herkunft und Status zu machen; Kriege und Verfolgung in anderen Ländern wie Afghanistan, Syrien, Jemen, Eritrea usw. nicht aus dem Blick zu verlieren und die jetzt im Umgang mit ukrainischen Geflüchteten geltenden humanitären Grundsätze auf alle Ge- flüchteten anzuwende, ein Schutzangebot für russische und belarussische Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsaktivist*innen auszusprechen und ihnen humanitäre Visa für eine sichere Einreise sowie einen Flüchtlings- oder einen anderen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Hauptaufnahmeländer nicht alleine gelassen werden.

Der Antrag der LINKEN ist hier nachzulesen.

Steuernachzahlung für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter verhindern: In einem weiteren Antrag geht es darum zu verhindern, dass Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aufgrund des sogenannten Progressionsvorbehalts noch Steuernachzahlungen aufgebrummt bekommen. Denn das Kurzarbeitergeld kann dazu führen, dass die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der Beschäftigten höher besteuert werden als dies ohne das Kurzarbeitergeld der Fall wäre. Daraus ergibt sich für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, deren Ergebnis eventuell die Aufforderung zu einer Steuernachzahlung sein kann. Nach Auskunft der Bundesregierung ergeben sich aus dem Progressionsvorbehalt allein für die Jahre 2020 und 2021 Steuerbelastungen von 3,5 Milliarden Euro für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter.

Der Antrag der LINKEN ist hier nachzulesen.