Gut gegen Lohndumping, gut für alle
Mit einer Initiative für eine stärkere Tarifbindung in den Betrieben drängt die Linke im Bundestag auf eine Verbesserung der Lohnbedingungen für Beschäftigte. Die Regierung wird aufgefordert, einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen. Das würde der gesamten Bevölkerung zugute kommen.
Insbesondere Flächentarifverträge verhindern sogenannte Schmutzkonkurrenz und garantieren für alle Betriebe einer Branche die gleichen Wettbewerbsbedingungen, heißt es in dem Antrag. Lohndumping müsse etwas entgegengesetzt werden.
Worauf auch Forschungsinstitute wie das WSI immer wieder aufmerksam machen: Eine fehlende Tarifbindung hat stark negative Auswirkungen auf Löhne und Arbeitsbedingungen. Beschäftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden, verdienen deutlich weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag.
Der Gewerkschaftsverband DGB gibt an, dass Beschäftigte im Schnitt 844 Euro brutto mehr jeden Monat erhalten, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Doch zuletzt arbeiteten 2023 nur noch 51 Prozent der Beschäftigten im Westen und 44 Prozent der Beschäftigten im Osten in einem Betrieb, für den ein Tarifvertrag galt.
Und aufgrund mangelnder Tarifbindung verlieren alle, die ganze Gesellschaft – weil sie sich auch in weniger Steuereinnahmen und weniger Zahlungen in die Sozialversicherung ausdrückt, sowie die Kaufkraft senkt. Noch einmal der DGB: »Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen Deutschland jedes Jahr Beiträge in Milliardenhöhe. Rechnet man alle Kosten zusammen, beträgt dieser finanzielle Schaden insgesamt 130 Milliarden Euro.«
Die Bundesregierung wird deshalb im Antrag der Linken im Bundestag aufgefordert, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes zu erleichtern. Öffentliche Aufträge sollen an die Zahlung der ortsüblich maßgeblichen Tariflöhne durch den Auftragnehmer und mögliche Nachunternehmer gekoppelt werden, um Lohndumping-Wettbewerb um öffentliche Aufträge auszuschließen. Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in »Arbeitgeber«-Verbänden sollen untersagt und die Tariffähigkeit aller Arbeitgeberverbände grundsätzlich gesetzlich festgeschrieben werden.
(von Susannes Team)