Es geht um die Freiheit von Frauen
Die Linke setzt sich für die Abschaffung von Paragraf 218 ein. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch sollte in der Verfassung verankert und so geschützt werden. Außerdem sollten Verhütungsmittel kostenfrei zur Verfügung stehen.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen schlägt eine grundlegende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. In der Linkspartei ist die Stoßrichtung der Vorschläge begrüßt worden.
So hat etwa die Landesvorsitzende in Thüringen, Ulrike Grosse-Röthig, darauf gedrängt, nun endlich die entsprechenden gesetzlichen Regeln zu modernisieren. Die in Paragraf 218 geregelte grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sei nicht haltbar. »Straffreiheit nur unter bestimmten Umständen reicht nicht! Die bisherige Regelung der Bundesrepublik erschwert die medizinische Versorgung und Beratung und rückt Frauen in den direkten Bereich der Strafbarkeit«, so Grosse-Röthig.
Wie auch die frauenpolitische Sprecherin der Gruppe im Bundestag, Gökay Akbulut, fordert die Linke eine Legalisierung und somit einen Schutz der Freiheit von Frauen: »Für ungewollt Schwangere stellt das Verbot eine große Einschüchterung dar. Schwangerschaftsabbrüche müssen ein normaler Teil der gesundheitlichen Versorgung werden – ohne Zwangsberatung und Wartepflicht«, so Akbulut.
Bereits 2022 hat die Linke im Bundestag einen entsprechenden Antrag eingebracht, der die »die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218 StGB« vorschlägt.
Ein wichtiger Pfeiler der Forderungen zu diesem Thema ist für die Linken der Ausbau freiwilliger Beratungsangebote und die Verbesserung der Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Flächenländern. Erst vor wenigen Wochen hat überhaupt erstmals eine Studie fundierte Informationen über die Situation ungewollt Schwangerer in Deutschland ermittelt: »Wie weit müssen sie fahren, um einen Abbruch zu bekommen? Können sie dabei die von ihnen gewünschte Methode in Anspruch nehmen, also etwa Tabletten nehmen, statt sich operieren zu lassen? Und: Wie ging es ihnen dabei?« Unter anderem die »Taz« hat das Thema hier aufgegriffen.
Auch Grosse-Röthig sagt: Die Möglichkeit zu Schwangerschaftsabbrüchen sollten legal, kostenfrei und flächendeckend zur Verfügung stehen. Sie erinnerte an die Gesetzeslage in der DDR: »Wir Frauen in Ostdeutschland wissen: Die früheren Regelungen in Ostdeutschland hatten die Rechte von Frauen, Selbstbestimmung und Freiheit gestärkt.« Und Akbulut macht auf einen aktuellen Aspekt zum Paragraf 218 aufmerksam: »Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche darf nicht den Erzkonservativen, Rechtspopulisten und Antifeministen überlassen werden.«
Nicht zuletzt die AfD strebt eine deutliche Einschränkung der Freiheit von Frauen an, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Die Vorsitzende der Linken, Janine Wissler, hat deshalb vorgeschlagen, auch in der Bundesrepublik ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in das Grundgesetz aufzunehmen. In Frankreich ist eine entsprechende Regelung gerade in der Verfassung verankert worden. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung sei »ein Grundrecht, deshalb gehört es ins Grundgesetz. Nur auf diese Weise wäre das Recht vor Angriffen durch rechte Kräfte geschützt«, so Wissler. In den USA habe sich gezeigt, was passieren kann, wenn sich Konservative und christliche Fundamentalisten verbündeten, um die Kontrolle über den Körper der Frauen wiederzuerlangen.
Einen sehr wichtigen Punkt betont zudem der linke Europa-Kandidat Gerhard Trabert: Verhütungsmittel müssten leichter zugänglich sein. Für diese steigen derzeit die Preise, viele Verhütungsleistungen würden aber nicht durch Krankenkassen oder im Rahmen von Bürgergeld und Sozialhilfe erstattet. Derzeit erhalten zum Beispiel nur Frauen unter 22 im Bürgergeld-Bezug die Kosten für die Pille erstattet. Für andere sei Verhütung »mit dem Bürgergeldregelsatz nicht mehr finanzierbar«, warnt Trabert. Er verwies außerdem auf Studien, nach denen die Hartz-Reformen dazu geführt hätten, dass der Anteil der regelmäßig verhütenden Grundsicherungsempfängerinnen von 67 auf 21,9 Prozent gesunken sei. Dies bestätigen auch gemeinnützige Beratungsstellen. »Es kommt häufiger zu ungewollten Schwangerschaften und damit verbunden zu Schwangerschaftsabbrüchen«, so der sozial engagierte Mediziner.
Trabert drängt außerdem darauf, »beim Thema Abtreibungen generell mehr über die gesellschaftlichen Begleitfaktoren« zu reden. Frauen, die zum Beispiel keine Krankenversicherung haben, müssten das Geld für medizinische Leistungen während einer Schwangerschaft oder Geburt selbst aufbringen. Das können viele nicht. »Hier muss ein Recht auf Versorgung ohne Wenn und Aber eingeführt werden«, wird Trabert zitiert. Außerdem sprach er sich für die Einführung eines Geschenkpakets für jede Mutter und ihr Neugeborenes aus. Dies sei etwa in Finnland üblich.
(von Susannes Team)