Zu Protokoll gegebene Rede

zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur
Änderung weiterer Vorschriften(Tagesordnungspunkt 15)

Die Ampel will mit der „Stärkung der Digitalisierung der Bauleitplanung“ die Planungsverfahren beim Bau schneller und moderner gestalten. Es soll ein weiterer Baustein bei dem Vorhaben sein, zum Beispiel schneller Windräder, erneuerbare Energien, Wohnungen, kurz: einen sozialen ökologischen Umbau unserer Gesellschaft voranzubringen. Das ist zunächst einmal gut.

Beschleunigung und Digitalisierung: Schlagworte, die erst mal erfolgversprechend klingen. Ist das so? Dieser Gesetzentwurf ist Teil eines ganzen Maßnahmenpakets zur Beschleunigung von Baumaßnahmen. Und wenn sich eine kritische Linie durch die bisher vorgelegten Gesetze zieht: Es wird nicht auf den häufigsten Grund der lang andauernden Planung eingegangen: zu wenig Personal vom Planungsverfahren bis zur Umsetzung.

Geantwortet wird von der Ampel unter anderem mit: Einschränkung der Beteiligung, Fristverkürzungen bei der öffentlichen Beteiligung und Genehmigung, Verlegen der Verfahren auf das Digitale.

Es ist offensichtlich, dass ohne eine Aufstockung der personellen Decke eine Beschleunigung auch der Planungsverfahren nicht möglich wird und diese stattdessen erschwert werden: weil gute Ideen nicht mehr gehört werden, weil es für Menschen ohne Internet schwieriger wird, mitzuentscheiden, weil nicht immer vorab Konflikte ausgeräumt werden können, weil nur knapp 60 Prozent der Menschen in Deutschland das schnellste Internet haben und weil der Bund viel zu wenig tut, um die Kommunen bei der Ausgestaltung digitaler Beteiligungsplattformen zu unterstützen.

Zum Punkt 2 des Gesetzentwurfes: Sie ändern zwar das Baugesetz im Bereich des Vorkaufsrechts, Sie führen es aber für Kommunen nicht wieder ein. Wir warten darauf seit 15 Monaten. Zeit wird’s! Ich freue mich auf die Anhörung.