Viel zu kurz gesprungen

»Eine Entkriminalisierung des Containerns ist sinnvoll und nötig. Wenn Menschen weggeworfene und noch genießbare Lebensmittel retten, sollte das einfach keine Straftat sein. Es wäre gut, wenn die Ampel-Koalition das jetzt auch so sieht. Doch die Bundesminister Özdemir und Buschmann springen viel zu kurz«, erklärt die Thüringer Bundestagsabgeordnete Susanne Hennig-Wellsow, Mitglied des Rechtsausschusses für die LINKE.

»Wer etwa über einen Zaun steigt, um zu einem Container eines Supermarktes zu gelangen, würde auch weiter strafrechtlich verfolgt. Statt die Frage auf die Länder abzuwälzen und lediglich die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu erneuern, wäre eine bundesgesetzliche Regelung einfacher und auch erfolgversprechender. 

Es ist bekannt, dass der Lösungsweg, den Özdemir und Buschmann vorschlagen, bisher von vielen Bundesländern abgelehnt wurde. Umso unverständlicher, dass die Ampel nicht den Weg über eine bundesgesetzliche Regelung geht, obwohl sie  hierfür im Bundestag die erforderliche Mehrheit hat. Wenn die Bundesregierung wirklich der Meinung ist, dass die Millionen Tonnen von Lebensmittelabfällen jedes Jahr ein großes Problem sind, das nicht zuletzt mit Blick auf die Klimakrise dringend angepackt werden müsste, dann sollte sie auch die richtigen Hebel in Bewegung setzen. 

Einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung hat die Linksfraktion bereits im vergangenen November vorgelegt. Wir halten eine Ergänzung von Paragraf 248a des Strafgesetzbuches für sinnvoller, in dem es um den Diebstahl geringwertiger Sachen geht. Gerade in der aktuellen Situation der steigenden Lebensmittelpreise kann eine Strafbarkeit von Menschen, die sich noch genießbare Lebensmittel aneignen, noch weniger gerechtfertigt werden.«

Hintergrund: 

Bundesjustizminister Buschmann (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir (Grüne) haben sich dafür ausgesprochen, dass bei Entnahme von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern künftig das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls unter bestimmten Voraussetzungen nach § 153 StPO eingestellt wird. Damit wollen sie einen Antrag des Landes Hamburg zur Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) unterstützen, der aber gerade erst 2021 von vielen Ländern abgelehnt wurde. Die Linksfraktion im Bundestag hat ihrerseits bereits im November 2021 zur Entkriminalisierung des Containerns von Lebensmitteln vorgelegt. In Umfragen haben sich 80 Prozent der Befragten gegen eine Strafbarkeit des Containers ausgesprochen.