Kriminalisierung von Armut beenden

»Im vergangenen Jahr sind in Thüringen rund 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet worden. Es handelt sich hierbei um ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen. Wenn diese wegen eines Bagatelldeliktes wie Schwarzfahren eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, weil sie nicht in der Lage sind, die Geldstrafen zu bezahlen, verschärft das in der Regel ihre soziale Situation noch weiter«, erklärt die Thüringer Bundestagsabgeordnete Susanne Hennig-Wellsow, Mitglied des Rechtsausschusses für die LINKE.

Der Ende vergangenen Jahres von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts löst das Problem überhaupt nicht. Da lediglich die Haftzeit halbiert wird, die pro Tagessatz bei einer verhängten Geldstrafe berechnet wird, werden auch weiterhin Menschen allein dafür ins Gefängnis gesperrt, dass sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können. Es ist angesichts dessen absolut unverständlich, wenn Herr Buschmann von einer ›historischen Reform‹ spricht. 

Die Linksfraktion hat im Bundestag einen Vorschlag für eine komplette Streichung der Ersatzfreiheitsstrafen vorgelegt. Außerdem halten wir es für erforderlich, die Geldstrafe künftig am Einbußeprinzip zu orientieren. Bei der gegenwärtigen Orientierung am Nettoeinkommensprinzip bleibe armen Verurteilten oft gar kein Geld zum Leben mehr übrig. Stattdessen sollten sich Geldstrafen danach richten, was neben der Lebensführung an Geldbetrag überhaupt eingebüßt werden kann. Sonst bleibt es beim jetzigen System der Kriminalisierung von Armut.«