Zu Protokoll gegebene Rede

zur Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht(Tagesordnungspunkt 29)

„Hallo, können Sie mich hören? Hören Sie mich? Jetzt?“ – Solche Szenen haben wir vermutlich alle in lebhafter Erinnerung. Videokonferenzen waren auf einmal der neue Standard. Nur das geltende Recht, die passende Technik und der Breitbandausbau waren leider noch nicht so weit.

Um den rechtlichen Aspekt wurde sich im „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie“ ja schnell gekümmert, und meine Fraktion begrüßt die Initiative des Bundesrates ausdrücklich, den § 5 nun auch in das BGB aufzunehmen. Vereine hatten oftmals nicht die Möglichkeit, ihre Satzung in so kurzer Zeit zu ändern. Darum war die kurzfristige Lösung, Videokonferenzen ohne Satzungsänderungen durchführen zu können, ein guter Einfall. Zudem spart der Weg über eine BGB-Änderung den Registergerichten eine Menge Zeit und Geld.

Aufgrund der Pandemie konnte der Vorstand seine Mitglieder sogar dazu verpflichten, komplett online zu tagen. Diese Regelung hat bedauerlicherweise viele Menschen von der Teilhabe ausgeschlossen. Eine größere Teilhabe am Vereinswesen ist aber ausdrücklich ein Ziel des neuen § 32 Absatz 1a BGB. Technische Geräte sind jedoch für viele Menschen leider immer noch nicht verfügbar, weil die finanziellen Ressourcen fehlen oder der Umgang mit den Geräten erst noch erlernt werden muss. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass es dem Vorstand ohne Zustimmung aller Mitglieder nicht mehr möglich ist, ausschließlich digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur weiteren Digitalisierung sind nun endlich vorhanden, auch wenn das schon wieder viel zu lange gedauert hat. Das GesRuaCOVBekG – Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie – ist ja immerhin schon zum 31. August 2022 ausgelaufen, und der Bundesrat hat sich schon im Juni dieses Jahres damit befasst. Sei es drum, nun ist es ja da. Dafür danke ich Ihnen.

Ich habe aber noch eine große Bitte: Lassen Sie auch beim Breitbandausbau nicht noch mehr Zeit verstreichen, sodass wir uns in Zukunft störungsfrei per Videokonferenz von überall aus unterhalten können.