Justiz gerechter gestalten. Rede zum Justiz-Haushalt
24.11.2022 – Susanne Hennig-Wellsow: Justizminister Buschmann will das Recht wieder auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit bringen. Große Versprechungen denen leider noch zu wenige Taten folgten. Armutsbestrafung und Missachtung des Asylrechts gehören in Deutschland und der EU leider immer noch zum Alltag. Daran muss sich die Ampel messen lassen und DIE LINKE wird diese Zustände kritisieren solange den Worten nicht auch wirkliche gerechte Veränderung folgt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, Sie haben bei der Einbringung des Etats vor ein paar Wochen davon gesprochen, das Recht „auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ bringen zu wollen. Sie haben ein gutes Ziel, und ich will hier auch gar nicht behaupten, dass das, was Ihr Haus im letzten Jahr vorgelegt, umgesetzt und angestoßen hat, falsch oder unsinnig wäre. Im Detail haben wir allerdings erhebliche Differenzen, was wahrscheinlich hier im Raum niemanden überrascht.
(Heiterkeit des Abg. Manuel Höferlin [FDP] – Dr. Thorsten Lieb [FDP]: Mich schon!)
Viele Differenzen gibt es, weil wir offenbar völlig unterschiedliche Auffassungen davon haben, was genau die „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ ist; denn es kommt natürlich auf den Standpunkt an, von dem aus man auf die Wirklichkeit blickt. Das bedeutet: Von oben sieht die Welt wesentlich anders aus als von unten.
Ich will ein Beispiel benennen: Wir als Linke haben uns in der vergangenen Legislaturperiode – damals noch gemeinsam mit den Grünen – dafür starkgemacht, eine Rechtsberatung für Geflüchtete an den Außengrenzen der Europäischen Union durch den Bund zu unterstützen. Solche Rechtshilfe löst natürlich nicht das Grundproblem der Grenzabschottung – das will ich hier ganz klar sagen –; aber sie kann natürlich ankommenden Menschen helfen, zu ihrem Recht zu kommen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ihre Koalition hat diese Idee nun aufgegriffen und eine finanzielle Förderung der Initiative European Lawyers in Lesvos beschlossen. Die Initiative, die unter anderem vom Deutschen Anwaltverein geführt wird, bietet unabhängige Rechtsberatung an den EU-Grenzen an. Auch das ist gut, aber dennoch meilenweit von der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ entfernt, wenn man dafür im Haushalt nur 75 000 Euro zur Verfügung stellt. Mit diesem Betrag kann man hierzulande nicht mal eine Anwältin für ein Jahr finanzieren.
(Stephan Brandner [AfD]: Aus dem SED-Vermögen! Da haben wir doch ein paar Milliarden über! – Gegenruf des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, jetzt aber! Mann!)
Angesichts der schrecklichen Bilder von dem menschenunwürdigen Umgang an den EU-Außengrenzen tut es zumindest mir wirklich weh, wenn Sie sich dann auch noch selbst für die Kostengünstigkeit und das gute Kosten-Nutzen-Verhältnis im Etat loben.
Apropos Anwälte: Immer wieder werden in der Bundesrepublik Menschen in Abschiebehaft gesteckt, somit ihrer Freiheit beraubt, ohne dass sie sich dagegen wehren können.
(Zuruf von der AfD: Viel zu wenige! – Stephan Brandner [AfD]: Die können doch ausreisen!)
Wenn man aber mal mit Leuten redet, die sich damit auskennen, zum Beispiel dem Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der über 2 000 Menschen in Abschiebehaft begleitet und vertreten hat,
(Stephan Brandner [AfD]: Ist das jetzt hier der Werbeblock?)
dann weiß man, dass bei etwa der Hälfte gerichtlich festgestellt wurde, dass sie zu Unrecht im Gefängnis saßen. Wäre es also nicht auf der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“, analog zur Pflichtverteidigung im Strafprozess auch eine Pflichtbeiordnung von Anwältinnen und Anwälten in Verfahren zur Anordnung von Abschiebehaft gesetzlich einzuführen?
(Beifall bei der LINKEN)
Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich die Rechte und die Verteidigung von Beschuldigten hochgehalten. Aber dann muss auch etwas kommen, was der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ tatsächlich entspricht. Wir denken da zum Beispiel an die Ausweitung der Pflichtverteidigung oder die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten, weil es dabei um eine ziemlich einfache Sache geht: Gerechtigkeit und Rechtsstaat dürfen nicht vom Einkommen abhängen. Einkommen und soziale Lage dürfen nicht ausschlaggebend dafür sein, wie entschieden wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind; es benachteiligt die, die wenig oder nichts haben.“
Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern steht in einem Buch eines Journalisten, dem ich weiterhin viele Leserinnen und Leser wünsche. Ich empfehle es auch Ihnen.
Es gibt Armutsbestrafung in diesem Land. Da Sie diese Klassenjustiz, die täglich stattfindet,
(Zurufe der CDU/CSU und der FDP: Ach!)
offenbar auch nicht mehr dulden wollen, sind Sie auf dem Weg, die Ersatzfreiheitsstrafe zu reformieren.
(Beifall der Abg. Ina Latendorf [DIE LINKE])
Allerdings muss ich mich fragen, ob Sie den Vorschlag nur gemacht haben, um Geld einzusparen, was man angesichts des Reförmchens unterstellen könnte. Denn Sie gehen den Weg leider nicht zu Ende.
Die Reformen, die Sie, Herr Buschmann, auf den Weg bringen, erfreuen uns natürlich ein Stück weit, weil sie eine Erleichterung bedeuten. Es ist aber nicht das, was wir politisch brauchen. Und dass Frau Innenministerin Faeser das noch mit fragwürdigen Behauptungen torpediert, ist nun auch nicht auf der „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“.
(Beifall bei der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: Frau Faeser ist überhaupt sehr fragwürdig!)
Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zum Pakt für den Rechtsstaat sagen. Die FDP hat ja gern eine Karte zur Digitalisierung – –
Gut. – Gerechtigkeit braucht personelle und sächliche Ausstattung der Justiz in den Ländern. Nicht alles ist 2.0.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Otto Fricke [FDP]: Grüße nach Thüringen! Fragen Sie mal Ihren Ministerpräsidenten! – Gegenruf der Abg. Susanne Hennig-Wellsow [DIE LINKE]: Das weiß ich! Den habe ich gefragt!)