Zu Protokoll gegebene Rede

zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken(Tagesordnungspunkt 19)

Der Vorschlag der Unionsfraktion zur Reform des Schöffenrechts ist in weiten Teilen zu begrüßen. Das richterliche Ehrenamt zu stärken, kann einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung und Förderung des Engagements vieler Tausender ehrenamtlicher Richterinnen und Richter leisten. Vielen mag gar nicht immer bewusst sein, welchen großen Dienst die laut der letzten Statistik rund 38 400 Schöffinnen und Schöffen nicht nur der Justiz, sondern der ganzen Gesellschaft erweisen.

Eine Reform des Schöffenrechts ist auch deshalb sinnvoll, da seit der letzten 48 Jahre vergangen sind. Die Welt hat sich weitergedreht, und auf Neues sollte entsprechend reagiert werden. Wir begrüßen daher die Idee, Probleme, die sich aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben ergeben können, so gering wie möglich zu halten.

In Ihrem Antrag sind insbesondere die Berücksichtigung der Gleitzeiten bei der Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie die Verbesserung des Kündigungsschutzes geeignete Maßnahmen zur Stärkung des richterlichen Ehrenamts. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung zur Frage der Altersgrenze: Ja, es ist sinnvoll, diese auf 75 Jahre anzuheben – aber sollten wir dann nicht auch über die untere Begrenzung auf 25 Jahre diskutieren?

Skeptisch sehen wir den Vorschlag der Union, wonach nicht berufen werden soll, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dies birgt die Gefahr einer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Gesinnungsprüfung potenzieller Schöffinnen und Schöffen und wird daher von uns skeptisch gesehen.

Daher lautet unser Votum im Ergebnis nur Enthaltung.