In einer von der LINKEN eingeladenen Bürgerversammlung am 16.3.2009 am Johannesplatz wurden folgende Fragen aufgeworfen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld  betreffen. Ich habe mich in den vergangenen Wochen um Antworten bemüht und teile ihnen hiermit das Ergebnis mit.


1. Hundekot

Anfrage: In besonderer Weise wird die Kontrolle bzw. Nichtkontrolle des Ordnungsamtes und die Bereitstellung von „Hundetüten“ für die Bürgerinnen und Bürger kritisiert. Es wird darauf hingewiesen bzw. vorgeschlagen, Kontrollen in den entsprechenden „Hundezeiten“ (frühmorgens) durchführen zu lassen.

Antwort: Auf Anfrage beim Ordnungsamt wurde mitgeteilt, dass sich das Ordnungsamt der Problemlage durchaus bewusst ist. Andererseits stehen seit der Einführung der sogenannten Hundestreife im Jahr 2000 nur 3 Mitarbeiterinnen für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung. Wenn die Hundestreife auf eine starke Verschmutzung der öffentlichen Flächen durch Hundekot aufmerksam wird, dann werden von der betroffenen Fläche Fotos gemacht und diese werden mit der Aufforderung der Säuberung an das Garten- und Friedhofsamt weitergeleitet. Das Ordnungsamt hat weiterhin versichert einen Auftrag an die Hundestreife zu erteilen, dass Gebiet des Johannesplatz zu besagten „Hundezeiten“ (frühmorgens zwischen 7 und 9 Uhr) kontrollieren zu lassen.

In Bezug auf die Hundetüten zur selbstständigen Beseitigung des Hundekots durch die Bürgerinnen und Bürger wurde darauf verwiesen, dass die Stadtwirtschaft das Stadtteilbüro in der Magdeburger Allee 22 regelmäßig mit Hundetüten versorgt. Dort können die Hundetüten von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtgebietes kostenlos bezogen werden.


2. Baumbeschnitt

Anfrage: In Bezug auf den, in den vergangenen Wochen und Monaten vorgenommenen, intensiven Baumbeschnitt im Bereich Johannesplatz mit unbefriedigenden Ergebnis für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Wer beauftragt, mit welchen Ergebnissen und auf welcher Grundlage (Gutachten) die entsprechenden Firmen? Darüber hinaus wird über Möglichkeiten der Einflussnahme von Anwohnern bei diesen Vorgängen angefragt.

Antwort: Auf Nachfrage beim Garten – und Friedhofsamt wurde mitgeteilt, dass in den letzten Monaten von Seiten des Amtes kein Baumbeschnitt im Bereich Johannesplatz in Auftrag gegeben wurde. Wenn ein Auftrag vom Garten- und Friedhofsamt zum Baumbeschnitt erteilt wird, so geschieht dies grundsätzlich auf Grundlage einer fachlichen Prüfung durch, bei der Stadt angestellte, qualifizierte Fachagrarwirte bzw. Agraringenieure. Der fachlichen Prüfung folgt eine Auswertung im Baumkataster, welches bei einer Genehmigung die Mitarbeiter des Gartenamtes mit dem Baumbeschnitt beauftragt.

Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Baumbeschnitt im Stadtteil durch die Bürgerinnen und Bürger gibt es in Form eines informellen Antrages, der persönlich, telefonisch oder schriftlich beim Ressortleiter des Garten- und Friedhofsamtes einzureichen ist.

Der Baumbeschnitt in den letzten Wochen erfolgte allerdings durch ein Unternehmen der KOWO. Diese Maßnahmen zur Baumpflege beinhalteten, nach Informationen der KOWO, sowohl Verschnitte als auch vereinzelte Fällungen. Zuvor war der Baumbestand der KOWO mbH Erfurt von zwei voneinander unabhängig beauftragten Gutachtern untersucht worden, welche zu dem Ergebnis kamen, dass die besagten Maßnahmen notwendig gewesen seien. Als Eigentümer der Grundstücke ist die KOWO im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu diesen Maßnahmen verpflichtet.


3. Straßenzustand Roßlauer Straße

Anfrage: Aufgrund von Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner über den Straßenzustand der Roßlauer Straße wird nach einer Möglichkeit der Erneuerung der Straße gefragt.

Antwort: Eine Prüfung des Zustandes der Roßlauer Straße am 02. April 2009 wurde durch das Tiefbau- und Verkehrsamt zugesichert. Die Prüfung ergab erhebliche Mängel am Straßenzustand, welche behoben werden müssen. Da die Roßlauer Straße keine Verkehrstraße ist, kommt ein grundlegender Ausbau allerdings nicht in Frage. Ein Sanierungsauftrag für die Roßlauer Straße ist nach der Prüfung in den Straßenbauplan aufgenommen worden.


4. Besitzverhältnisse der Fläche an der Wendenstraße/ Johannesplatz

Anfrage: Die Freiflächen/ Rabatten an der Wendenstraße, Anschluss Kernbereich Johannesplatz, sind im unmöglichen Zustand. Um entsprechende Veränderungen vornehmen zu können bzw. vornehmen zu lassen, wird nach den Eigentumsverhältnissen der Fläche nachgefragt.

Antwort:  Eine Anfrage über die Besitzverhältnisse der besagten Flächen wurde beim Amt für Liegenschaften gestellt. Dieses stellte fest, dass es sich um das Grundstück Wendenstraße 24 handelt und dass sich dieses im Besitz der Stadt befindet. Jedoch fühlen sich weder das Amt für Bildung (da es nicht mehr schulisch genutzt wird) noch das Garten- und Friedhofsamt für die Reinigung der Flächen zuständig. Das Garten- und Friedhofsamt lehnte eine Zuständigkeit aufgrund eigener Recherchen ab. Denn diese ergaben im Gegensatz zum Ergebnis des Amtes für Liegenschaften, dass es sich nicht um das Grundstück Wendenstraße 24, sondern um das Grundstück Wendenstraße 20-20a handele. Da sich dieses in Privatbesitz befindet, fällt eine Reinigung der Freiflächen/ Rabatten nicht in die Zuständigkeit des Garten- und Friedhofsamtes.